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  • Erstellungsdatum 20 April 2026
  • Zuletzt aktualisiert 20 April 2026

Beschluss April 2026

Beschluss

der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft
"Naherholung Hölzerner See" e.V. vom 11.04.2026
zu den Aufgaben für das Jahr 2026.

1. Die Mitgliederversammlung bestätigt die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer und beschließt, dass die für das Jahr 2026 vorgeschlagenen Aufgaben die Grundlagen der Arbeit des Vorstandes und aller Mitglieder bilden.

2. Schwerpunkte der Arbeiten 2026 sind die Erneuerung der beschädigten Dächer der ehemaligen Sanitärgebäude an den Ringen 1 / 2 sowie 3 / 4, die Weiterführung des Projektes zur Uferbefestigung, Restarbeiten zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Kläranlage und der Abschluss der Arbeiten an der Objektbeleuchtung des Vereinsgeländes. Für diese Projekte sind nachfolgend genannte Mitteln aus dem Investitionsfonds bereitzustellen:

  • für die weitere Ertüchtigung der Kläranlage ca. 4.000 €;
  • für Erneuerung der Dächer der Technik-Gebäude ca. 20.000 €
  • für die Weiterführung der Uferbefestigung ca. 4.000 €

Der Vorstand wird ermächtigt, auf der Grundlage der vorliegenden Angebote die günstigsten Firmen mit der Ausführung der Leistungen zu beauftragen.

3. Der Anteil jeder Parzelle an der finanziellen Sicherstellung wird gemäß der Finanzplanung mit 300 € für Investitionen und 300 € für die allgemeine Sicherstellung der Betriebsausgaben des Vereins festgesetzt.
Nicht enthalten darin sind:

  • die Mitgliedsbeiträge 2026, Gästekosten Vorjahr
  • die parzellenbezogenen Anteile an der Grundsteuer,
  • die Kosten für einen Bootsliegeplatz,
  • die Arbeitsstundenverrechnung vom Vorjahr,
  • die Betriebskostenanteile für Abwasser und Elektroenergie vom Vorjahr.

Die Finanzraten werden in der Kostenrechnung 2026 auf 3 Raten festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag wird, wie auf der MV 2025 beschlossen, mit Wirkung vom 01.01.2026 auf 2,- € pro Mitglied und Monat und die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder auf 5,- € neu festgesetzt. Die Gästekosten für Personen über 16 Jahre betragen 1 € /Tag bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Stunden.

4. Für Energiekosten wird, basierend auf dem Wert des letzten Jahres, eine Abschlagszahlung als dritte Rate eingefordert. Für 2026 werden die Kosten für Energie auf 0,36€/KWh und für Abwasser auf 4,50 €/m³ festgelegt. Sollte sich die Preisgestaltung des Energieversorgers verändern, ermächtigt die Mitgliederversammlung den Vorstand, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.
Der Vorstand wird beauftragt, nach Ablauf des derzeit laufenden Vertrages mit dem Energieversorger Möglichkeiten für eine kostengünstigere Bereitstellung von Elektroenergie zu suchen.

5. Entsprechend dem mehrfach geäußerten Wunsch der übergroßen Mehrheit unserer Vereinsmitglieder wird am 25.07.2026 ein gemeinsames Sommerfest des Vereins durchgeführt. Für die Sicherstellung des Festes werden aus den finanziellen Mitteln des Vereins 8.500 € bereit gestellt.

6. Die Arbeitsleistungen für allgemeine zentrale Aufgaben werden zunächst auf 8 Stunden pro Parzelle festgelegt und der Plan der ständigen bzw. längerfristigen Arbeitsaufgaben wird bestätigt. Die Arbeitsstunde wird mit 12 € verrechnet.

7. Der Vorstand hat zum Saisonende Ende September/Anfang Oktober eine Mitgliederversammlung zu organisieren auf der der Stand der Erfüllung der beschlossenen Aufgaben und die Lage in der Interessengemeinschaft einzuschätzen und bei Bedarf erforderliche Beschlüsse zur Sicherung einer satzungsgemäßen Organisation derzeit nicht vorhersehbarer Aufgaben zu fassen sind.
Der Termin der Veranstaltung ist bis spätestens zum 31.08.2026 festzulegen.

8. Die Abrechnung der Arbeitsstunden und der Betriebskosten sowie die Meldung von Veränderungen von Kontaktangaben hat unabhängig von der Mitgliederversammlung spätestens zum 30.09.2026 über die Ringverantwortlichen zu erfolgen.

9. Die Kosten für Bootsliegeplätze werden für das Jahr 2026 unverändert mit

  • 20 € /Liegeplatz für Mitglieder des LAVB
  • 30 € /Liegeplatz für Nichtmitglieder LAVB

festgelegt.
Der mehrjährig nicht genutzte Liegeplatz am Bootssteg Nr. 26 wird bis auf weiteres als zeitweiliger Liegeplatz für Gastboote zur Verfügung gestellt.

10. Der finanzielle Anteil jeder Parzelle an der Infrastruktur wird für das Jahr 2026 mit 3.572,- € festgelegt.


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